DIN 276 – standardisierte Kostenplanung im Bauwesen mit ORCA AVA

DIN 276

Standardisierte Kostenplanung nach DIN 276

Die DIN 276 ist die maßgebliche Norm für die Kostenplanung im Bauwesen – von der ersten Kostenschätzung bis zur Schlussrechnung. Sie gliedert Baukosten nach einem einheitlichen Schema und macht sie so transparent, nachvollziehbar und vergleichbar. Wer nach DIN 276 arbeitet, spricht mit Bauherren, Planungspartnern und Auftraggebern dieselbe Sprache und schafft die Grundlage für eine belastbare Honorarabrechnung nach HOAI. Dieser Beitrag erklärt, was die DIN 276 regelt, wie ihre Kostengruppen und Ermittlungsstufen aufgebaut sind – und wie Sie die aktuelle DIN 276 mit ORCA AVA über alle Leistungsphasen normgerecht umsetzen.

Was regelt die DIN 276?

Die DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ standardisiert, wie Baukosten ermittelt und gegliedert werden. Sie erstreckt sich auf Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen und gilt gleichermaßen für Neubau, Umbau und Modernisierung. Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise, die Kosten über den gesamten Projektverlauf transparent und vergleichbar hält.

Die Norm legt dazu zwei Dinge fest: eine Kostengliederung in Kostengruppen und einen Ablauf der Kostenermittlung in aufeinander aufbauenden Stufen. Nicht abgedeckt sind die Nutzungskosten eines Bauwerks – dafür gilt die DIN 18960.

Die aktuelle Fassung: DIN 276:2018-12

Aktuell gültig ist die DIN 276:2018-12. Sie wurde im Dezember 2018 veröffentlicht und führt drei zuvor eigenständige, inzwischen zurückgezogene Normen zusammen:

  • DIN 276-1 – Kosten im Bauwesen: Hochbau
  • DIN 276-4 – Kosten im Bauwesen: Ingenieurbau
  • DIN 277-3 – Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau: Mengen und Bezugseinheiten

Aus Hochbau, Ingenieurbau und Infrastrukturanlagen sowie den Mengen- und Einheiten-Tabellen der DIN 277-3 entstand damit eine einheitliche Norm für alle Planungsbereiche. Die ältere DIN 276-1:2008-12 ist zurückgezogen und wird für neue Kostenermittlungen nicht mehr herangezogen. Die Änderungen sind erheblich und betreffen sowohl den Ablauf der Kostenplanung als auch die Kostengruppen selbst.

Die acht Kostengruppen der DIN 276

Die DIN 276 teilt sämtliche Baukosten in acht Hauptkostengruppen (KG 100 bis KG 800) und gliedert diese dreistufig – von der Hunderter- über die Zehner- bis zur Einerstelle. So lässt sich vom groben Kostenrahmen bis zur detaillierten Position durchgängig arbeiten.

KostengruppeInhalt
KG 100Grundstück
KG 200Vorbereitende Maßnahmen
KG 300Bauwerk – Baukonstruktionen
KG 400Bauwerk – Technische Anlagen
KG 500Außenanlagen und Freiflächen
KG 600Ausstattung und Kunstwerke
KG 700Baunebenkosten
KG 800Finanzierung

Für die Honorarberechnung nach HOAI sind vor allem die Kostengruppen 300 und 400 (die anrechenbaren Kosten) maßgebend. Neu hinzugekommen ist mit der aktuellen Fassung die KG 800 Finanzierung.

Die Stufen der Kostenermittlung

Die DIN 276 definiert sechs Stufen der Kostenermittlung. Sie werden mit fortschreitender Planung immer genauer und lassen sich den Leistungsphasen der HOAI zuordnen.

StufeZweckBezug zur HOAI
Kostenrahmenerste Orientierung zur WirtschaftlichkeitBedarfsplanung
KostenschätzungEntscheidungsgrundlage VorplanungLPH 2
KostenberechnungGrundlage für das HonorarLPH 3
KostenvoranschlagAusführungsplanung und Vorbereitung der VergabeLPH 5/6
KostenanschlagKosten auf Basis der AngeboteLPH 6/7
Kostenfeststellungtatsächliche Kosten nach FertigstellungLPH 8

Neu gegenüber der Fassung von 2008 ist der Kostenvoranschlag: Er deckt die Leistungsphasen 5 und 6 ab und dient sowohl als Entscheidungsgrundlage in der Ausführungsplanung als auch bei der Vorbereitung der Ausschreibung.

DIN 276 und die HOAI

Kostenplanung und Honorarermittlung greifen ineinander. Die HOAI sieht die Kostenberechnung als Grundlage für das Honorar vor: Zur Berechnung der Grundleistungen werden ausschließlich die Ergebnisse der Kostenberechnung herangezogen. Die daraus bestimmten anrechenbaren Kosten sind wesentlicher Bestandteil der Honorarabrechnung – und in der Regel für alle Leistungsphasen der Baumaßnahme ausschlaggebend. Nur wenn die Kosten nach DIN 276 sauber erfasst sind, lässt sich das Honorar nach HOAI nachvollziehbar berechnen. Mehr zur HOAI finden Sie in folgendem Artikel: Architektenhonorar nach HOAI berechnen

Kostenplanung nach DIN 276 mit ORCA AVA

Eine vollständige Kostenplanung ist die Grundlage für kostenoptimiertes Planen und Bauen. Sie umfasst Kostenermittlung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung über alle Abschnitte der Baumaßnahme. ORCA AVA, die Software für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung, begleitet Sie durch diese gesamte Kostenplanung und Kostenverfolgung – mit durchgängigem Kostenmanagement und aussagekräftigen Auswertungen in jeder Projektphase.

Umstieg auf die aktuelle DIN 276 auf Knopfdruck

In ORCA AVA ist die DIN 276:2018-12 als Systemvorlage hinterlegt und steht in neuen Projekten von Anfang an zur Verfügung. Für bestehende Projekte übernimmt der DIN 276-Assistent die Anpassung an die neue Kostengruppenordnung automatisch – Sie konvertieren vorhandene Projekte und Bibliotheken bequem von einer älteren Fassung (etwa DIN 276-1981) auf die aktuelle Norm.

Mitgeliefert werden unter anderem folgende Kostengliederungen:

  • DIN 276-2018
  • DIN 276-1 2008
  • DIN 276-4 2009
  • AKS 1985
  • ÖNORM 1801
  • Gliederung StLB

Drei Wege zur Kostenermittlung

Je nach Edition stehen Ihnen in ORCA AVA verschiedene Methoden der Kostenermittlung zur Verfügung:

  • Nach Kostengliederungen (Starter, Professional und Enterprise Edition): Mehrere Kostengliederungstabellen für Kostenschätzung und Kostenberechnung, darunter die aktuelle DIN 276. Zu den einzelnen Kostengruppen tragen Sie Schätzwerte auf Basis Ihrer Erfahrungswerte ein.
  • Nach der Bauteilmethode (Professional und Enterprise Edition): Die Tabelle „Elemente und Räume“ ermittelt die Schätzkosten planerisch vom Keller bis zum Dach. Zur DIN-Auswertung werden Elemente und Räume automatisch nach Kostengruppen sortiert – wahlweise mit vorgefertigten Bauelementen von Textherstellern.
  • Nach einzelnen Gewerken (Professional und Enterprise Edition): Die „Gewerkeschätzung“ erstellt ein hierarchisch gegliedertes Leistungsverzeichnis mit Titeln oder Losen und Positionen und ermittelt Kosten sehr detailliert – getrennt von den LVs der Ausschreibungsphase.

Ein umfassendes Kostenmanagement über alle Leistungsphasen hinweg ist ab der ORCA AVA Professional Edition enthalten.

Beispiele für veränderte Kostengruppen

Mit der DIN 276:2018-12 wurden über 240 Kostengruppen teils deutlich verändert: 55 kamen neu hinzu, 94 wurden verschoben, 124 umbenannt und 17 zusammengefasst oder aufgeteilt. Einige Beispiele:

  • Neu: KG 352 Deckenöffnungen, KG 386 Orientierungs- und Informationssysteme, KG 370 ff. Infrastrukturanlagen
  • Umbenannt: KG 334 Außenwandöffnungen (zuvor: Außentüren und -fenster), KG 570 Vegetationsflächen (zuvor: Pflanz- und Saatflächen)
  • Verschoben: KG 326 Bauwerksabdichtungen wurde zu KG 325 Abdichtungen und Bekleidungen
  • Zusammengeführt: KG 322 Flachgründungen und KG 324 Unterböden und Bodenplatten wurden zu KG 322 Flachgründungen und Bodenplatten

Der Handlungsbedarf ist real: Auch wenn GAEB die neuen Kostengruppen noch nicht vollständig transportiert, kommt kaum ein Planungsbüro daran vorbei, sich mit der aktuellen Norm auseinanderzusetzen. ORCA AVA ist dafür bestens ausgestattet.

Am besten prüfen Sie das selbst: ORCA AVA lässt sich 6 Wochen kostenfrei und unverbindlich mit vollem Funktionsumfang testen. Mehr über die ORCA AVA-Testversion erfahren.

Whitepaper zum Download

Wie Sie die Baukostenplanung nach DIN 276:2018-12 in ORCA AVA praktisch umsetzen, zeigt das kostenlose ORCA Whitepaper „Baukostenplanung nach DIN 276 mit ORCA AVA“. Sie verteilen Kosten mit wenigen Klicks auf die Kostengruppen und erzeugen in allen Projektphasen übersichtliche, aussagekräftige Auswertungen.

Zum Whitepaper

Häufige Fragen zur DIN 276 – FAQ

Die DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ ist die maßgebliche Norm für die Kostenplanung. Sie legt fest, wie Baukosten gegliedert und in mehreren Stufen ermittelt werden, und schafft so eine einheitliche, vergleichbare Grundlage für Neubau, Umbau und Modernisierung.

Aktuell gültig ist die DIN 276:2018-12 vom Dezember 2018. (Stand: Juli 2026) Sie fasst die früheren Normen DIN 276-1 (Hochbau), DIN 276-4 (Ingenieurbau) und DIN 277-3 zusammen. Die Fassung DIN 276-1:2008-12 ist zurückgezogen.

Die DIN 276 kennt acht Hauptkostengruppen: KG 100 Grundstück, KG 200 Vorbereitende Maßnahmen, KG 300 Baukonstruktionen, KG 400 Technische Anlagen, KG 500 Außenanlagen und Freiflächen, KG 600 Ausstattung und Kunstwerke, KG 700 Baunebenkosten und KG 800 Finanzierung. Jede Gruppe ist dreistufig gegliedert.

Sechs Stufen, mit zunehmender Genauigkeit: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenvoranschlag, Kostenanschlag und Kostenfeststellung. Der Kostenvoranschlag wurde mit der Fassung 2018 neu eingeführt.

Die HOAI nutzt die Kostenberechnung nach DIN 276 als Grundlage für das Honorar. Die anrechenbaren Kosten – vor allem aus den Kostengruppen 300 und 400 – bestimmen die Honorarabrechnung. Eine saubere Kostenermittlung nach DIN 276 ist damit Voraussetzung für eine nachvollziehbare Honorarberechnung.

In ORCA AVA ist die aktuelle DIN 276 als Systemvorlage hinterlegt. In neuen Projekten steht sie sofort bereit, bestehende Projekte stellt der DIN 276-Assistent auf Knopfdruck um. Die Kostenermittlung ist nach Kostengliederungen, nach der Bauteilmethode oder nach Gewerken möglich.

Die DIN 276 regelt die Kosten im Bauwesen, die DIN 277 die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken. Beide greifen ineinander: Mengen und Bezugseinheiten der früheren DIN 277-3 sind in die aktuelle DIN 276 eingeflossen.

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