
So funktioniert es
Architektenhonorar nach HOAI berechnen
Wie viel ist eine Planungsleistung wert? Wer ein Architektenhonorar nach HOAI berechnen möchte, folgt einer klar definierten Systematik – auch wenn die Werte der HOAI seit 2021 nicht mehr verbindlich sind. Dieser Beitrag zeigt Architekten, Fachplanern und Ingenieurbüros Schritt für Schritt, wie sich ein Architektenhonorar nach HOAI berechnen lässt, welche vier Stellschrauben das Ergebnis bestimmen und worauf Sie heute rechtlich achten müssen. So ermitteln Sie Ihr Honorar nachvollziehbar und begründen es sicher gegenüber dem Auftraggeber. Mit unserem kostenfreien HOAI-Honorarrechner können Sie Ihr Architektenhonorar sofort online und unverbindlich ermitteln.
- Was ist die HOAI?
- Die vier Stellschrauben der Honorarberechnung
- Architektenhonorar nach HOAI berechnen: ein Rechenbeispiel
- Zwei wichtige Zuschläge
- Kostenfreier HOAI-Honorarrechner
- Ausblick: Reform der HOAI
- Grundleistungen und Besondere Leistungen
- Solide Kostenbasis – das Fundament jeder Honorarberechnung
- Häufige Fragen zum Architektenhonorar nach HOAI – FAQ
Was ist die HOAI?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine bundesweite Verordnung, die seit Jahrzehnten die Systematik der Honorarberechnung für Planungsleistungen vorgibt. Aktuell maßgeblich ist die HOAI 2021, die seit dem 1. Januar 2021 gilt.
Wichtig: Infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 ist die HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr. Honorare können seitdem frei vereinbart werden. Die Honorartafeln enthalten nur noch Orientierungswerte – Honorarspannen vom sogenannten Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz. Sie bleiben aber die anerkannte Grundlage, um ein Architektenhonorar nach HOAI angemessen und transparent zu berechnen.
Zwei Punkte sollten Sie deshalb kennen:
- Honorarvereinbarungen müssen in Textform erfolgen.
- Wird keine wirksame Vereinbarung getroffen, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart.
Eine klare, schriftliche Honorarvereinbarung ist heute also wichtiger denn je.
Die vier Stellschrauben der Honorarberechnung
Das Honorar für Grundleistungen ergibt sich im Kern aus vier Parametern. Sie sind die entscheidenden Stellschrauben, wenn Sie ein Architektenhonorar nach HOAI berechnen.
1. Anrechenbare Kosten
Die anrechenbaren Kosten sind der Teil der Baukosten, der als Berechnungsbasis dient – ermittelt nach den Kostengruppen der DIN 276. Sie stammen idealerweise aus einer belastbaren Kostenberechnung. Je genauer diese ist, desto belastbarer das Honorar.
2. Honorarzone (I–V)
Die Honorarzone bildet die Komplexität des Projekts ab – von einfachen Vorhaben (Zone I) bis zu sehr anspruchsvollen (Zone V); bei der Technischen Ausrüstung gibt es nur die Zonen I bis III. Viele Standard-Hochbauten liegen in Zone III. Die Einstufung richtet sich nach den Bewertungsmerkmalen der HOAI.
3. Leistungsphasen (LPH 1–9)
Die Planungsleistung ist in neun Leistungsphasen gegliedert, die jeweils mit einem festen Prozentsatz am Gesamthonorar bewertet sind. Werden nicht alle Phasen beauftragt, dürfen nur die anteiligen Prozentsätze berechnet werden. Was pro Phase konkret zur Grundleistung zählt, siehe unten.
Für das Leistungsbild Gebäude gelten folgende Anteile:
| Leistungsphase | Bezeichnung | Anteil |
| LPH 1 | Grundlagenermittlung | 2 % |
| LPH 2 | Vorplanung | 7 % |
| LPH 3 | Entwurfsplanung | 15 % |
| LPH 4 | Genehmigungsplanung | 3 % |
| LPH 5 | Ausführungsplanung | 25 % |
| LPH 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % |
| LPH 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % |
| LPH 8 | Objektüberwachung (Bauüberwachung) | 32 % |
| LPH 9 | Objektbetreuung | 2 % |
In Summe ergeben die neun Phasen 100 %. Wer also nur die Genehmigungsplanung (LPH 4) übernimmt, berechnet 3 % – nicht das volle Honorar.
4. Honorartafel
Die Honorartafel ordnet jeder Kombination aus anrechenbaren Kosten und Honorarzone eine Honorarspanne zu. Liegen Ihre anrechenbaren Kosten zwischen zwei Tafelwerten, wird der Zwischenwert durch lineare Interpolation ermittelt.
Architektenhonorar nach HOAI berechnen: ein Rechenbeispiel
So läuft die Berechnung im Prinzip ab (die Zahlen dienen nur der Veranschaulichung):
- Anrechenbare Kosten ermitteln – z. B. aus der Kostenberechnung nach DIN 276.
- Honorarzone festlegen – z. B. Zone III für ein durchschnittlich komplexes Gebäude.
- Tafelhonorar ablesen – die Honorartafel ergibt für diese Kombination ein Gesamthonorar (bei Zwischenwerten interpolieren). Nehmen wir an: 100.000 € als Basishonorarsatz.
- Beauftragte Leistungsphasen aufsummieren – werden z. B. LPH 1–4 beauftragt, ergibt das 2 + 7 + 15 + 3 = 27 %.
- Honorar berechnen – 27 % von 100.000 € = 27.000 € (zzgl. USt. und ggf. Nebenkosten).
Das Ergebnis ist eine Orientierung. Innerhalb der Honorarspanne – und seit 2021 grundsätzlich frei – können Sie ein anderes Honorar vereinbaren, sofern dies in Textform geschieht.
Zwei wichtige Zuschläge
- Umbauzuschlag: Beim Bauen im Bestand (Umbau, Modernisierung) kann ein Zuschlag auf das Honorar vereinbart werden – bei Gebäuden, Freianlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen bis zu 33 %, bei Innenräumen, Tragwerksplanung und Technischer Ausrüstung bis zu 50 %. Er gleicht die zusätzlichen Erschwernisse der Arbeit im Bestand aus. Wird nichts in Textform vereinbart, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 % als vereinbart (§ 6 Abs. 2 HOAI).
- Nebenkosten: Die für den Auftrag erforderlichen Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Vervielfältigungen, Versand) können zusätzlich zum Honorar abgerechnet werden – pauschal oder nach Einzelnachweis. Nur wenn die Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden soll, muss dies bei Auftragserteilung in Textform vereinbart werden (§ 14 HOAI).
Kostenfreier HOAI-Honorarrechner
Architektenhonorar komfortabel und unverbindlich online berechnen. Sparen Sie wertvolle Zeit bei der Kalkulation: Unser HOAI-Honorarrechner führt Sie mühelos durch alle sechs Leistungsbilder der HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) und berücksichtigt auf Wunsch auch Umbauzuschlag, Besondere Leistungen, Nebenkosten und Umsatzsteuer. Einfach anrechenbare Kosten eingeben, Honorarzone und Leistungsphasen wählen – das Ergebnis erscheint sofort. Alle Werte sind unverbindliche Orientierungswerte nach HOAI 2021 und ersetzen keine individuelle Honorarvereinbarung oder Rechtsberatung.
HOAI-Honorarrechner
Orientierungswerte nach HOAI 2021 für alle sechs Leistungsbilder — berechnet per linearer Interpolation gemäß § 13 HOAI zwischen den Werten der amtlichen Honorartafeln. Wählen Sie unten das passende Leistungsbild.
Objektplanung Gebäude
Berechnen Sie das Honorar für die Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen nach §§ 33–35 HOAI 2021. Die Honorartafel in § 35 Absatz 1 unterscheidet fünf Honorarzonen (I bis V) nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe; die neun Leistungsphasen und ihre Prozentsätze regelt Anlage 10.1 HOAI. Vier Prozentsätze (LP 4, 5, 6, 7) unterscheiden sich nach § 34 Absatz 3 HOAI zwischen Gebäude und Innenräumen – unten bei den Leistungsphasen auswählbar. Für Umbauten und Modernisierungen im Bestand kann zudem ein Zuschlag von bis zu 33 % (bei separat beauftragten Innenräumen bis 50 %) auf das Honorar angesetzt werden (§ 36 HOAI).
Unverbindlicher Orientierungswert auf Basis der Honorartafel zu §§ 33–35 HOAI 2021 (HOAI 2021, identisch mit HOAI 2013). Seit der HOAI-Reform 2021 sind die Honorarsätze rechtlich nicht mehr verbindlich, sondern dienen als Kalkulationshilfe. Ersetzt keine individuelle Honorarvereinbarung oder Rechtsberatung.
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Ausblick: Reform der HOAI
Die HOAI wird derzeit überarbeitet (Stand: September 2026). Im Auftrag der Bundesregierung wurden Sachverständigengutachten zur Aktualisierung der Leistungsbilder und zur Neuberechnung der Honorartafeln erstellt; diskutiert wird unter anderem, die bisherigen Honorarspannen durch einzelne Honorarwerte zu ersetzen. Wann und in welcher Form eine neue Fassung in Kraft tritt, ist noch offen. Bis dahin bleibt die HOAI 2021 maßgeblich. Behalten Sie die Entwicklung im Blick – sie kann künftige Kalkulationen beeinflussen.
Grundleistungen und Besondere Leistungen: Was deckt Ihr Honorar ab?
Der Honorarrechner oben liefert Ihnen eine Zahl – aber was diese Zahl konkret abdeckt, ist damit noch nicht geklärt. Das Honorar je Leistungsphase gilt ausschließlich für die sogenannten Grundleistungen, wie sie die HOAI in Anlage 10 für jede der neun Leistungsphasen festlegt. Alles darüber hinaus zählt als Besondere Leistung – von der Bestandsaufnahme über die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis zur BIM-Modellierung – und muss gesondert vereinbart und vergütet werden. Wird das nicht rechtzeitig geklärt, bleiben solche Leistungen im Zweifel unbezahlt oder sorgen später für Streit über die Honorarhöhe.
Damit Sie diese Abgrenzung nicht mühsam aus dem Gesetzestext herausarbeiten müssen, haben wir sie für Sie aufbereitet: Unsere HOAI-Checkliste listet für alle neun Leistungsphasen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) Grundleistungen und Besondere Leistungen im direkten Vergleich auf – kompakt, praxisnah und zum Abhaken. Sie eignet sich sowohl für die Leistungsklärung mit dem Auftraggeber vor Vertragsschluss als auch zur laufenden Dokumentation, welche Leistungen einer Phase bereits erbracht wurden.
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Ein Teil dieser Grundleistungen – Kostenschätzung und -berechnung nach DIN 276 – bildet zugleich die Kostenbasis Ihrer Honorarberechnung. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Solide Kostenbasis – das Fundament jeder Honorarberechnung
Jede HOAI-Berechnung steht und fällt mit belastbaren anrechenbaren Kosten. Genau hier setzt AVA-Software an: ORCA AVA unterstützt die Kostenschätzung und Kostenberechnung nach DIN 276 – nach Kostengruppen, Bauelementen oder Gewerken – und hält die Kosten über alle Leistungsphasen transparent. Damit liefert die Kostenberechnung die saubere Grundlage, auf der Sie ein Architektenhonorar nach HOAI nachvollziehbar berechnen und gegenüber dem Auftraggeber begründen lässt. Über den Kostenstand behalten Sie Abweichungen jederzeit im Blick.
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Häufige Fragen zum Architektenhonorar nach HOAI – FAQ
Ist die HOAI noch verbindlich?
Nein. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der HOAI 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Honorare können frei vereinbart werden; die Honorartafeln dienen als Orientierung. Ohne wirksame Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz.
Wie wird das Architektenhonorar nach HOAI berechnet?
Aus vier Parametern: den anrechenbaren Kosten (nach DIN 276), der Honorarzone (I–V), den beauftragten Leistungsphasen (anteilige Prozentsätze) und der Honorartafel. Zwischenwerte werden interpoliert.
Was sind anrechenbare Kosten?
Der Teil der Baukosten, der als Basis der Honorarberechnung dient – ermittelt nach den Kostengruppen der DIN 276. Sie stammen idealerweise aus einer belastbaren Kostenberechnung.
Was passiert ohne schriftliche Honorarvereinbarung?
Dann gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Honorarvereinbarungen müssen in Textform getroffen werden.
Was sind die Honorarzonen?
Die Honorarzonen bilden die Komplexität eines Projekts ab – von sehr geringen bis zu sehr hohen Planungsanforderungen. Bei den meisten Leistungsbildern gibt es fünf Zonen (I bis V), bei der Technischen Ausrüstung nur drei (I bis III). Viele Standard-Hochbauten liegen in Zone III. Eine höhere Zone bedeutet ein höheres Honorar.
Was sind die neun Leistungsphasen?
Grundlagenermittlung (1), Vorplanung (2), Entwurfsplanung (3), Genehmigungsplanung (4), Ausführungsplanung (5), Vorbereitung der Vergabe (6), Mitwirkung bei der Vergabe (7), Objektüberwachung (8) und Objektbetreuung (9). Jede Phase ist mit einem festen Prozentsatz am Honorar bewertet.
Was ist der Basishonorarsatz?
Der Basishonorarsatz ist der jeweils untere Wert der Honorarspanne in den Honorartafeln. Er gilt als vereinbart, wenn keine wirksame (textförmliche) Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Was ist der Umbauzuschlag?
Beim Bauen im Bestand (Umbau, Modernisierung) kann ein Zuschlag auf das Honorar vereinbart werden – je nach Leistungsbild bis zu 33 % bzw. bis zu 50 %. Er gleicht die zusätzlichen Erschwernisse der Arbeit im Bestand aus. Ohne Vereinbarung in Textform gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 %.
Welche Leistungsbilder und Kosten deckt der HOAI-Honorarrechner ab?
Der Rechner berücksichtigt alle sechs Leistungsbilder – Gebäude & Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung – und bezieht Honorarzone, gewählte Leistungsphasen, Umbauzuschlag, Besondere Leistungen, Nebenkosten und Mehrwertsteuer mit ein. Für ein belastbares Ergebnis sollten die eingegebenen anrechenbaren Kosten idealerweise aus einer geprüften Kostenberechnung nach DIN 276 stammen, da die Genauigkeit der Kalkulation direkt von der Qualität dieser Kostenbasis abhängt.
Ist die Berechnung mit dem HOAI-Honorarrechner rechtsverbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis der HOAI-Honorartafeln und linearer Interpolation nach § 13 HOAI – er ersetzt keine individuelle, rechtssichere Honorarvereinbarung. Wird keine schriftliche Vereinbarung getroffen, gilt für die Grundleistungen ohnehin der Basishonorarsatz als vereinbart. Der Rechner eignet sich als erste Einschätzung; das endgültige Honorar sollte im konkreten Fall vertraglich fixiert werden.
Gilt die HOAI auch für Ingenieure?
Ja. Die HOAI regelt die Honorarsystematik für Architekten- und Ingenieurleistungen, etwa auch für Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung – jeweils mit eigenen Leistungsbildern und Honorartafeln.
Was ändert sich mit der HOAI-Reform?
Die HOAI wird derzeit überarbeitet (Stand: September 2026). Diskutiert wird unter anderem, die Honorarspannen durch einzelne Honorarwerte zu ersetzen und die Leistungsbilder zu aktualisieren. Wann eine neue Fassung in Kraft tritt, ist noch offen – bis dahin gilt die HOAI 2021.
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