Im Unterschied zu VOB/A sehen Bauverträge nach VOB/B keine Preisanpassungen oder Preisgleitklauseln vor. Sie sind Festpreisverträge. Die Preissteigerungen und Lieferengpässe nehmen für Unternehmen daher existenzbedrohende Ausmaße an. Aus diesem Grund sehen sich Bauunternehmen häufig gezwungen, entweder Angeboten zu entsagen oder erwartete Preissteigerungen in die Angebotspreise miteinzukalkulieren.
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