Aktuelles Baurecht

Informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Bauprojekte über aktuelle Entwicklungen im Baurecht? In letzter Zeit kommt es immer wieder zu kleineren, aber auch größeren Veränderungen im Baurecht, von denen alle am Bau Beteiligten betroffen sein können. Aus diesem Grund finden Sie hier wichtige Rechtsthemen rund um aktuelles Baurecht. 

Themenübersicht:

Strafbarkeitsrisiken im Vergabeverfahren  |  Denkmalschutzrecht  |  Schwarzarbeit am Bau  |  Baurechtsreform 2018 

ORCA - Fachinformation über Baurecht

Strafbarkeitsrisiken im Vergabeverfahren für Bieter und Ausschreibende

Ist das Vergabeverfahren im öffentlichen Bereich transparent und fair? 

Diese Frage stellt sich für viele Ausschreibende immer wieder. Durch das Gleichbehandlungsgebot soll ein geordneter Wettbewerb ohne Korruptionshandlungen, der zugleich die Chancengleichheit aller Bewerber garantiert, ermöglicht werden. Doch kommt es immer wieder vor, dass dieses Gebot missachtet wird und dadurch Strafnormen wie Betrug, Untreue oder auch das Ordnungswidrigkeitenrecht in Kraft treten. Dabei ist anzumerken, dass diese Strafnormen nur Anwendung finden, sofern eine vorsätzliche Handlung vorliegt, Fahrlässigkeit reicht dazu in der Regel nicht aus. 
Um vor allem horizontale Absprachen, also Absprachen zwischen Bietern, zu verhindern hat das Bundeskartellamt eine Checkliste für Ausschreibende erstellt, die einige Indikatoren anführt, anhand derer überprüft werden kann, ob derartige strafbare Absprachen bestehen. Kennen die Bieter beispielsweise die Preise der anderen? Sind die Preise eines Bieters überraschend und daher besonders auffällig? Können diese Fragen mit einem klaren "Ja" beantwortet werden, sollten bei allen Ausschreibenden sofort die Alarmglocken schrillen.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Publikation des auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Juristen Dr. Tobias Lubitz:

Strafbarkeitsrisiken im Vergabeverfahren für Bieter und Ausschreibende

 

Denkmalschutzrecht

Ein Thema, mit dem sich bereits viele Architekten und Planer beschäftigt haben und auch in Zukunft beschäftigen werden, ist der Denkmalschutz. Immer wieder können Bauvorhaben auch unerwartet unter das Denkmalschutzgesetz fallen. Zu beachten ist, dass das Denkmalschutzrecht Landesrecht ist, also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich im Vorfeld möglichst umfassend abzusichern. Selbst bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist es ratsam, sich vor Baubeginn mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Verbindung zu setzen, um beispielsweise eine Bauvoranfrage einzuholen. Martin Liebert, der seit 15 Jahren als Dozent und Rechtsanwalt auf dem Rechtsgebiet des öffentlichen Baurechts und Denkmalschutzrechts tätig ist, hat sich ausführlich mit dem Berliner Denkmalschutzgesetz beschäftigt und stellt in seinem aktuellen Essay Wissenswertes für Bauherren, Architekten und Planer vor:

Das Denkmalschutzrecht in Berlin

Schwarzarbeit am Bau

Kaum eine Branche ist von Schwarzarbeit derart stark betroffen wie das Baugewerbe. Die Verlockung ohne Rechnung zu arbeiten oder diverse Nebenabreden zu treffen ist groß, deshalb entgehen dem deutschen Fiskus jährlich Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Aus diesem Grund drohen sowohl Auftragnehmern, als auch Auftraggebern empfindliche zivilrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Warum dies auch für Fachplaner im höchsten Maße relevant ist, erläutert der Fachmann für Baurecht, Rechtsanwalt Martin Liebert, in seinem kürzlich erschienen Rechtsbeitrag. 

Nach der Begriffsdefinition, was aus einer rechtlichen Perspektive heraus alles als Schwarzarbeit definiert ist, werden zunächst strafrechtliche Konsequenzen für Auftragnehmer und Auftraggeber beleuchtet, denen eine Geldstrafe von bis zu 50.000€ und zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen kann. Welche Auswirkungen für Architekten und Fachplaner zu befürchten sind und inwiefern auch jeder bestehende Architektenvertrag davon betroffen ist, können Sie ausführlich im Beitrag von Martin Liebert nachlesen:

Warum Schwarzarbeit am Bau keine gute Idee ist

Baurechtsreform 2018

Am 01.01.2018 ist eine umfassende Reform in Kraft getreten, die weitreichende Veränderungen für die gesamte Baubranche mit sich bringt. Sie normiert sowohl den Bauvertrag, den Verbrauchervertrag, den Architektenvertrag, als auch den Bauträgervertrag. Betroffen sind somit alle seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossenen Verträge.
Zusätzlich betroffen sind das Werkvertragsrecht, das im Bauwesen ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle spielt, sich aber auch auf andere Bereiche wie Software auswirkt, sowie das Kaufrecht, das die Mängelgewährleistung zwischen Handwerkern und Bauunternehmern auf der einen und ihren Lieferanten auf der anderen Seite, reformiert.

 

Rechtsanwalt Martin Liebert von der Rechtsanwaltssozietät Liebert & Röth hat sich intensiv mit diesem Thema und den Auswirkungen auf die Baubranche befasst und dazu vier informative Artikel verfasst. 

 

 

  • Der dritte Essay diskutiert den Architekten- und Ingenieurvertrag, der diese Berufsgruppen dazu verpflichtet, Leistungen für vereinbarte Planungs- und Überwachungsziele zu erbringen. Ergänzend wird der komplett neu entstandene Bauträgervertrag behandelt.

    Der Architekten-, Ingenieur- und Bauträgervertrag

 

  • Abschließend werden die Änderungen im Kaufrecht aufgegriffen, die das Zusammenspiel der Auftragnehmer im Bauwesen und deren Lieferanten sowie Bauprodukte-Herstellern bisweilen stark beeinflussen können.

    Änderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Tipp:

Aktuelle Beiträge von Rechtsanwalt Martin Liebert finden Sie zuerst im ORCA Infoletter.

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